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★ Leihwagen
Versicherungen ★
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Das Leihwagen-ABC
Hier haben wir für Sie Informationen über
die üblichen Mietwagen-Versicherungen zusammengestellt,
die bei fast allen Leihwagen-Anbietern inbegriffen sind.
-
CDW (Collision Damage Waiver) + TP (Theft Protection)
Vergleichbar mit der deutschen Teil- und Vollkasko-
plus Diebstahlversicherung. Hier sind Schäden
am (CDW) und der Verlust vom (TP) Leihwagen versichert.
Häufig verbunden mit einer Selbstbeteiligung,
die aber bei einigen Anbietern (z.B: Holiday
Autos und Auto
Europe) zurückerstattet wird. Wir
empfehlen Ihnen daher Ihren Leihwagen über
einen der beiden Anbieter zu buchen.
- Haftpflichtversicherung (Public Liability / Third
Party Liability)
Diese Versicherung sichert den Mieter und andere eingetragene
Fahrer gegen Ansprüche aus Unfällen durch
Unfallgegner ab. Versichert sind hier Personen- und
Sachschäden. Die Deckungssummen variieren je
nach Anmietland bzw. Unfallort (USA). Innerhalb der
EU und in vielen anderen Ländern sind die Deckungssummen
bei weitem ausreichend. In Ländern, wo die Deckungssumme
nicht ausreichend ist, bieten die Autovermieter vor
Ort eine sog. Haftpflichtzusatzversicherung an (z.B.
EP = Extended Protection, ALI= Additional Liability
Insurance, LIS = Liability Insurance Supplement),
die die Deckungssummen pauschal erhöht. Bei Holiday
Autos wird grundsätzlich immer
eine Zusatzhaftpflichtversicherung abgeschlossen,
wenn die Deckungssumme unter 1,5 Mio Euro liegt!
Andere Versicherungen
- PAI (Personal Accident Insurance) und PEC (Personal
Effects Coverage)
Insassenunfall- und Reisegepäckversicherugen
können Sie entweder vor Ort zum Zeitpunkt der
Anmietung bei vielen Autovermietern direkt (optional)
oder bereits in Deutschland bei einer Reiseversicherung
abschließen.
- Kreditkarten: Versicherungen & Deckungssummen
Da die eingeschlossenen Versicherungen und Deckungssummen
je nach Kreditkartenfirma, nach ausgebenden Geldinstitut
oder anderer Firma stark variieren, bitten wir Sie,
sich mit der Stelle in Verbindung zu setzen, bei der
Sie die Kreditkarte bezogen haben. Hier können
Sie auch abklären, ob der jeweilige Schutz nur
dann besteht, wenn auch die Zahlung mit der Karte
geleistet und die Kaution per Karte hinterlegt wurde.
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